Grundlagen

Grundsätzliches

Der Besuch der KUW-Unterrichtseinheiten ist gemäss Kirchenordnung der Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn, Art. 66, Abs.1. für die angemeldeten Schüler-/innen grundsätzlich verbindlich und Voraussetzung für die Konfirmation. Die Anwesenheit wird jeweils zu Beginn der Unterrichtseinheit durch die Unterrichtenden kontrolliert.
 

Absenzen:

Krankheit, bzw. Unfall, sowie Termine, die im Zusammenhang mit der Berufswahl, bzw. Ausbildung stehen, werden grundsätzlich entschuldigt und müssen nicht nachgeholt werden.

Wir bitten Sie, die Unterrichtenden möglichst frühzeitig, jedoch bis spätestens 12.30 Uhr, respektive 8.00 Uhr am jeweiligen Unterrichtstag über die Abwesenheit zu informieren.
(Beatrice Ritter: 034/423’15’41)

Unentschuldigtes Fernbleiben vom Unterricht muss zu einem späteren Zeitpunkt in geeigneter Form nachgeholt werden. (z.B. Mitgestaltung eines zusätzlichen Gottesdienstes, Besuch eines zusätzlichen Wahlfachs o.ä.)

Nachholanlässe finden ca. zweimal pro Schuljahr statt und sind verbindlich.

Oberburg im Juli 2016


Kirchenordnung und Wegleitung